1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (Einzelgericht; nachfolgend Vorinstanz) erklärte den Beschuldigten und Berufungsführer A.________ (nachfolgend Beschuldigter) mit Urteil vom 16. September 2022 der einfachen Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten der allgemeinen, fahrzeugbedingten oder signalisierten Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h, begangen am 15. Dezember 2021 in C.________ (Ortschaft), schuldig (Ziff. I. des erstinstanzlichen Urteilsdispositivs, pag.