1. Von A.________ ist ein DNA-Profil zu erstellen (Art. 257 StPO). Zur Erstellung eines DNA-Profils zuhanden des Instituts für Rechtsmedizin der Universität Bern (IRM) ist von A.________ durch den Kriminaltechnischen Dienst der Kantonspolizei Bern, ED-Behandlung, eine WSA-Probe abzunehmen. Das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern (IRM) wird in Anwendung von Art. 182 ff. StPO mit der Erstellung des DNA-Profils beauftragt. Die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des IRM, Abteilung Forensische Molekularbiologie, und ihre Hilfspersonen werden pflichtgemäss auf ihre Geheimhaltungspflichten gemäss Art.