2. Mit Verfügung vom 27. Oktober 2023 wurde die Entschädigung des vormaligen amtlichen Verteidigers von A.________, Rechtsanwalt S.________, für das oberinstanzliche Verfahren auf CHF 1'514.25 festgesetzt. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt S.________ für die amtliche Verteidigung von A.________ vor oberer Instanz mit CHF 1'514.25. A.________ hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren an Rechtsanwalt S.________ ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen und Rechtsanwalt S._