1. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht) vom 22. Dezember 2022 (PEN 21 390+391) insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als 1.1. das Strafverfahren gegen A.________ wegen Konsumwiderhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen am 16./17. Februar 2019 bis 22. Dezember 2019 auf der K.________(Ort) und in L.________(Ortschaft), infolge Verjährung ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten eingestellt wurde;