24 Abs. 2 Bst. a SIS-Verordnung-Grenze zu bejahen, ist die Ausschreibung des Einreiseverbots im SIS grundsätzlich verhältnismässig und folglich vorzunehmen (BGE 147 IV 340 E. 4.9; Urteil des Bundesgerichts 6B_932/2021 vom 7. September 2022 E. 1.8.3). 23.2 Erwägungen der Kammer Der Beschuldigte 1 ist kosovarischer Staatsangehöriger und gilt folglich als Drittstaatenangehöriger. Er wurde unter anderem wegen Schändung nach Art. 191 aStGB und versuchter schwerer Körperverletzung nach Art. 122 aStGB i.V.m. Art. 22 Abs. 1 StGB schuldig gesprochen; der Strafrahmen von Art.