22. DNA-Profil und biometrisch erkennungsdienstliche Daten 22.1 Rechtliche Grundlage zur Erstellung von DNA-Profilen Gemäss Art. 257 StPO kann das Gericht in seinem Urteil anordnen, dass von einer wegen eines Verbrechens oder Vergehens verurteilten Person eine Probe genommen und ein DNA-Profil erstellt wird, wenn aufgrund konkreter Anhaltspunkte anzunehmen ist, die verurteilte Person könnte weitere Verbrechen oder Vergehen begehen. 22.2 Beschuldigter 1 Vom Beschuldigten 1 wurden zwar erkennungsdienstliche Daten erfasst, aber kein DNA-Profil erstellt (vgl. SK 24 95 pag. 101 ff.). Dies ist in Anwendung von Art.