Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt D.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten 2 vor oberer Instanz mit CHF 6'408.15. Der Beschuldigte 2 hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren an Rechtsanwalt D.________ ausgerichtete Entschädigung zurückzuzahlen, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 21.4.4 Rechtsanwältin F.__