Es bestehen keine Anhaltspunkte für eine unrichtige Kostenbestimmung. Zufolge der Verurteilung der Beschuldigten haben diese die entsprechenden vorinstanzlichen Verfahrenskosten anteilsmässig zu tragen. Auf den Beschuldigten 1 entfällt die Hälfte der Kosten der Untersuchung und des Gerichts (ausmachend CHF 8'225.00) sowie die anteilsmässigen Auslagen (ausmachend CHF 713.50), ausmachend total CHF 8'938.50. Auf den Beschuldigten 2 entfällt die andere Hälfte der Kosten der Untersuchung und des Gerichts (ausmachend CHF 8'225.00) sowie die anteilsmässigen Auslagen (ausmachend CHF 585.50), ausmachend total CHF 8'810.50.