134 messen erscheint, kann im Ergebnis wiederum offengelassen werden, ob die Reduktion wegen Mitverschuldens zu Recht erfolgte. Nach dem Gesagten ist der Beschuldigte 1 zur Bezahlung von CHF 4'000.00 Genugtuung zuzüglich 5 % Zins seit 22. Februar 2022 an den Privatkläger zu verurteilen. 19. Verfahrenskosten Zivilpunkt Die Behandlung der Zivilklagen rechtfertigt keine separate Ausscheidung von Verfahrenskosten. VIII. Kosten und Entschädigung