621 f., S. 87 f. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung): Der Lohnabrechnung Januar 2022 kann entnommen werden, dass der Straf- und Zivilkläger einen monatlichen Nettolohn von CHF 4'457.90 erzielte (p. 208). In den Monaten Februar 2022 bis Mai 2022 waren die Nettolöhne infolge unfallbedingter Abwesenheit in der Höhe der vorstehenden Auflistung reduziert. Der Schaden im Umfang von CHF 1'223.30 ist somit rechtsgenüglich erstellt.