2015 vom 18.11.2015 mit Verweis auf das vorinstanzliche Urteil, bzw. LANDOLT, Genugtuungsrecht, Datenbank Nr. 1766). Schliesslich ist auch das Urteil des Obergerichts des Bezirksgerichts des Kantons Zürich, DG140120 vom 21.10.2014 beizuziehen, in welchem CHF 21'000.00 Genugtuung zugesprochen wurden für die Vergewaltigung und Schändung zweier wehrloser betrunkener minderjähriger Frauen (vgl. LANDOLT, Genugtuungsrecht, Datenbank Nr. 1865). Das Gericht erachtet folglich für die Privatklägerin – unter Würdigung der konkreten Umstände und Berücksichtigung der Vergleichsfälle – eine Genugtuung von CHF 13'000.00 als angemessen.