Als Vergleichsfälle ist vorliegend einerseits das Urteil des Obergerichts des Kantons Zürich, SB180280 vom 12.06.2019 zu erwähnen, in welchem eine Schändung einer 16-Jährigen, welche vom Täter unter Drogen gesetzt wurde und eine Genugtuung von CHF 10'000.00 zugesprochen wurde, beizuziehen (vgl. LANDOLT, Genugtuungsrecht, Datenbank Nr. 2487). Im Weiteren wurden CHF 9'000.00 Genugtuung zugesprochen in einem Fall, in welchem der Täter vaginaler Geschlechts-