Hinzu komme, dass der Beschuldigte 1 im Tatzeitpunkt 28 Jahre alt und die Privatklägerin 16 Jahre alt gewesen sei. Aufgrund des Alters und des Zustandes der Privatklägerin sei von einem besonderen Schutzbedürfnis auszugehen. Es sei deshalb eine Basisgenugtuung von CHF 20'000.00 festzusetzen. Diese sei infolge des ungeschützten Geschlechtsverkehrs […] um CHF 5'000.00 auf CHF 25'000.00 zu erhöhen (p. 496 f.).