Eine längerfristige psychische Beeinträchtigung könne nicht ausgeschlossen werden. Entsprechend sei sie über drei Jahre nach dem Vorfall immer wieder psychologisch betreut worden. Im Sommer 2020 habe die Privatklägerin einen Suizidversuch mit Tabletten begangen, welcher auf die Schändung zurückzuführen sei. Zudem sei es der Privatklägerin nicht möglich gewesen, im Berufsleben Fuss zu fassen, da sie aufgrund ihrer psychischen Verfassung die begonnene Lehre habe abbrechen müssen. Hinzu komme, dass der Beschuldigte 1 im Tatzeitpunkt 28 Jahre alt und die Privatklägerin 16 Jahre alt gewesen sei.