17.2 Genugtuung Bezüglich der Genugtuungsforderung der Privatklägerin führte die Vorinstanz Folgendes aus (pag. 828 f., S. 76 f. der vorinstanzlichen Urteilsbegründung): Die Privatklägerin beantragte mit Zivilklage vom 01.03.2022 eine Genugtuung in Höhe von CHF 25'000.00 (p. 496). Die Höhe der Genugtuung begründete sie namentlich damit, dass die sexuellen Übergriffe durch den Beschuldigten 1 die mittlerweile junge Erwachsene Privatklägerin sehr belasten würden. Eine längerfristige psychische Beeinträchtigung könne nicht ausgeschlossen werden.