Als Belege wurden Detailabrechnungen und Auszüge aus dem Leistungsverlauf eingereicht, welche die selbstgetragenen Krankheitskosten der Privatklägerin dokumentieren. Den entsprechenden Belegen kann entnommen werden, dass der Privatklägerin nach dem Vorfall vom 16./17.02.2019 Kosten im Umfang von CHF 1'390.65 entstanden. Die geltend gemachten Kosten bestehen aus Untersuchungskosten im Zusammenhang mit der körperlichen und gynäkologischen Untersuchung der Privatklägerin vom 28.02.2019 (p. 239), mit dem durch die Schändung ausgelösten Suizidversuch und den nachfolgenden psychologischen Behandlungen.