, S. 6021). Die Rechtsfolge, das heisst die Dauer der Landesverweisung, ist aufgrund des Verschuldens und der Gefährdung der öffentlichen Sicherheit zu bestimmen (Urteil des Bundesgerichts 6B_1079/2022 vom 8. Februar 2023 E. 9.2.1 mit Hinweisen). Der Beschuldigte 1 wurde im Verfahren PEN 21 390+391 zu einer Landesverweisung von sieben Jahren verurteilt. Im Verfahren PEN 22 303 erfolgte eine Verurteilung zu einer Landesverweisung von sechs Jahren (vgl. E. II.1 hiervor).