Anschliessend soll er angegeben haben, zwei Söhne zu haben, die bei ihrer Mutter leben würden, wobei er sie aber jedes zweite Wochenende bei sich habe. Der Kontakt zu seiner Ex-Freundin sei gut (pag. 1189). Anlässlich der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte zu Protokoll, der Kontakt zur Ex-Freundin sei okay bzw. gut (pag. 1282 Z. 16 f. und Z. 37 ff.). Seine Kinder habe er praktisch jedes Wochenende bei sich – abgemacht sei zwar jedes zweite Wochenende, aber manchmal ergebe es sich, dass sie zwei Wochenenden nacheinander bei ihm seien (pag. 1282 Z. 17 ff.).