Gemäss der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberaargau bestehe für die Kinder aktuell keine Beistandschaft (p. 428). Der Beschuldigte gab aber anlässlich der Hauptverhandlung an, seinen Kindern würde es zwar gut gehen, die Behörden hätten aber eine Beistandschaft vorgeschlagen und sie als Eltern würden dies als gut erachten (p. 478 Z. 40 ff.).