Zu Beginn des Jahres 2023 kam es zur (erneuten) Trennung zwischen dem Beschuldigten und der Kindsmutter und in der Folge am 09.03.2023 zu einem angezeigten Vorfall häuslicher Gewalt (p. 429 ff.). In dieser Zeit will der Beschuldigte gemäss eigenen Angaben sein Besuchsrecht jedes zweite Wochenende wahrgenommen haben (p. 478 Z. 37 ff.). Mittlerweile lebe der Beschuldigte offenbar wieder mit der Kindsmutter und den Kindern zusammen (p. 470 Z. 13 ff.). Gemäss der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Oberaargau bestehe für die Kinder aktuell keine Beistandschaft (p. 428).