15.2.4 Familienverhältnisse Wie sich dem Leumundsbericht vom 16. Oktober 2024 entnehmen lässt, hat der Beschuldigte 1 einen älteren sowie einen jüngeren Bruder und eine jüngere Schwester. Seinen Vater, der in einem Heim für psychisch kranke Personen lebt, besuche er regelmässig. Seine Mutter lebt mit der Schwester in AD.________ (Ortschaft). Zudem würden zwei Onkel mit ihren Familien in der Schweiz leben, mit diesen pflege er einen gelegentlichen Kontakt (pag. 1189). Im Kosovo würden keine Verwandten mehr leben (pag. 1142). Der Beschuldigte 1 ist ledig und Vater von zwei Kindern, geboren in den Jahren 2014 und 2020.