1199 ff.), wobei im Rahmen der Härtefallprüfung auch die Vorstrafe aus dem Jahr 2010 wegen Raubes zu berücksichtigen ist (vgl. pag. 273). Im Weiteren wird er vorliegend wegen Schändung, versuchter schwerer Körperverletzung, einfacher Körperverletzung, Drohungen, Beschimpfungen und Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Der Beschuldigte 1 hat die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz damit wiederholt und teilweise massiv missachtet.