Ihm ist demnach eine gelungene sprachliche Integration zu attestieren. Gemäss Bundesgericht kommt diesem Umstand in der Härtefallprüfung durchaus ein grosses Gewicht zu (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1050/2022 vom 12. Juni 2024 E. 1.5.3). Im Übrigen ist seine soziale Integration als durchschnittlich zu bezeichnen. 15.2.3 Beachtung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung Der Beschuldigte 1 ist mehrfach vorbestraft (vgl. pag. 1199 ff.), wobei im Rahmen der Härtefallprüfung auch die Vorstrafe aus dem Jahr 2010 wegen Raubes zu berücksichtigen ist (vgl. pag.