124 trag von CHF 7'073.15 sowie acht eingeleitete Betreibungen in der Höhe von rund CHF 8'200.00 generiert. Des Weiteren wurde der Beschuldigte 1 zwischen 2014 und 2020 immer wieder mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt, wobei sich der Betrag auf über CHF 100'000.00 beläuft (vgl. zum Ganzen E. V.12.3.7 hiervor). Der Beschuldigte 1 verfügt somit über einen äusserst hohen Schuldenberg und eine Besserung ist angesichts seiner unstabilen beruflichen Situation nicht zu erwarten.