Eine Festanstellung hätte er erhalten, wenn er eine längerfristige Aufenthaltsbewilligung gehabt hätte. Anlässlich der Berufungsverhandlung gab der Beschuldigte 1 an, aktuell immer noch temporäre Arbeitseinsätze zu leisten, derzeit als Bodenleger bei einer Firma in AK.________ (Ortschaft). Sein Monatslohn betrage CHF 3'800.00 netto. Dem Betreibungsregisterauszug des Betreibungsamts Emmental-Ober- aargau vom 10. Oktober 2024 lässt sich sodann entnehmen, dass der Beschuldigte 1 mit 95 Verlustscheinen im Gesamtbetrag von CHF 147'200.15 verzeichnet ist.