15. Erwägungen der Kammer zur obligatorischen Landesverweisung 15.1 Vorliegen einer Katalogtat / Vorgehen Der Beschuldigte 1 ist kosovarischer Staatsangehöriger. Er ist somit Ausländer im Sinne von Art. 66a Abs. 1 aStGB. Mit vorliegendem Urteil wird er insbesondere wegen versuchter schwerer Körperverletzung als auch wegen Schändung verurteilt. Dabei handelt es sich um Katalogdelikte gemäss Art. 66a Abs. 1 Bst. b und h aStGB, was im Regelfall die obligatorische Landesverweisung nach sich zieht (Art. 66a Abs. 2 aStGB e contrario).