Auch nach Begehung dieser Taten und während laufenden Strafverfahrens delinquierte er unbeirrt weiter – dies selbst, als er am 21. Februar 2020 zum ersten Mal zu einer bedingt zu vollziehenden Freiheitsstrafe von 22 Monaten verurteilt wurde. Weder eine bezüglich dieser Freiheitsstrafe ausgesprochene Verwarnung noch eine zweimalige Verlängerung der Probezeit um je ein Jahr reichten aus, um den Beschuldigten 2 vor weiterer Delinquenz abzuhalten.