Am 11. November 2022 wurde der Beschuldigte 2 wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer unbedingt vollziehbaren Geldstrafe von 18 Tagessätzen sowie zu einer Busse von CHF 600.00 verurteilt. Sodann erfolgte mit Urteil vom 5. März 2024 eine Verurteilung wegen einer Mehrzahl an Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Strassenverkehrsgesetz zu einer unbedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 21 Monaten, einer Geldstrafe zu 180 Tagessätzen sowie einer Busse zu CHF 240.00 (pag. 1211 ff.). Der Beschuldigte 2 ist somit mehrfach vorbestraft, wobei es sich immerhin nicht um einschlägige Vorstrafen handelt.