Seine finanzielle Situation sei schlecht, er habe Betreibungen und ca. CHF 16'000.00 Schulden (pag. 1196). Gemäss Erhebungsformular wirtschaftliche Verhältnisse verdient der Beschuldigte 2 monatlich CHF 4'300.00 netto, wobei eine Lohnpfändung besteht (pag. 1198). Weiter lässt sich dem Strafregisterauszug vom 4. November 2024 entnehmen, dass zusätzlich zu den von der Vorinstanz erwähnten Verurteilungen noch zwei weitere Einträge hinzugekommen sind: Am 11. November 2022 wurde der Beschuldigte 2 wegen Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz zu einer unbedingt vollziehbaren Geldstrafe von 18 Tagessätzen sowie zu einer Busse von CHF 600.00 verurteilt.