ner Übertretung der Verkehrsregelverordnung zu einer bedingten Geldstrafe von 70 Tagessätzen mit einer Probezeit von zwei Jahren und einer Busse von CHF 460.00 verurteilt (p. 576). Der Beschuldigte 2 weist folglich ein langes Vorstrafenregister auf und gerät immer wieder in Konflikt mit den Strafverfolgungsbehörden.