Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte ihn am 21.02.2020 wegen bandenmässigem Diebstahl, Konsumwiderhandlung und versuchter schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 175 Tagessätzen, beides mit einer Probezeit von 3 Jahren und einer Busse von CHF 300.00 (p. 576). Dies als Teilzusatzstrafe zum Urteil vom 13.07.2015 und zum Urteil vom 09.11.2015. Schliesslich wurde der Beschuldigte 2 am 11.10.2022 von der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau wegen Konsumwiderhandlung, Führen eines Motorfahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis (mehrfach), Fahren in fahrunfähigem Zustand (mehrfach) und ei-