118 wegen Hausfriedensbruchs zu einer Geldstrafe von 5 Tagessätzen (p. 575). Das Regionalgericht Bern-Mittelland verurteilte ihn am 21.02.2020 wegen bandenmässigem Diebstahl, Konsumwiderhandlung und versuchter schwerer Körperverletzung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 175 Tagessätzen, beides mit einer Probezeit von 3 Jahren und einer Busse von CHF 300.00 (p. 576).