Am 29.12.2014 wurde er durch die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen unberechtigtem Verwenden eines Fahrrades, Führen eines Motorfahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis, Führen eines Motorfahrrades ohne Haftpflichtversicherung, Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges, Übertretung der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge, Verletzung der Verkehrsregeln und Übertretung nach Art. 19a BetmG zu einer bedingten Geldstrafe von 5 Tagessätzen und gemeinnütziger Arbeit von 20 Stunden verurteilt.