Per 12.12.2022 lief eine Untersuchung wegen Führen eines Motorfahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis gegen ihn (p. 574). Der Beschuldigte 2 weist zudem mehrere Vorstrafen auf: Am 29.12.2014 wurde er durch die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland wegen unberechtigtem Verwenden eines Fahrrades, Führen eines Motorfahrzeugs ohne erforderlichen Führerausweis, Führen eines Motorfahrrades ohne Haftpflichtversicherung, Führen eines nicht betriebssicheren Fahrzeuges, Übertretung der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge, Verletzung der Verkehrsregeln und Übertretung nach Art.