Er begann eine Ausbildung zum Gebäudereiniger, jedoch ohne einen Abschluss zu machen (p. 61 Z. 395 ff.). Seither arbeitet er ausschliesslich temporär (z.B. bei AM.________ in L.________(Ortschaft), vgl. p. 74 Z. 352). Zuletzt arbeitete er bis Oktober 2022 als Dachdecker, seither ist er beim Sozialamt angemeldet (p. 640 Z. 32 f.). Gemäss eigenen Angaben sei er vor seiner Verhaftung jeweils von Montag bis Freitag in der Akut-Tagesklinik in N.________ gewesen, dies für eine IV-Abklärung und weil er mit dem Kiffen aufhören wolle (p. 640 Z. 33 ff.).