Indem er sie trotzdem weiter nötigte, legte er eine nicht unerhebliche Hartnäckigkeit an den Tag. Immerhin liess er letztendlich von sich aus von ihr ab, als sie sagte, «Bitte lieber Gott, hilf mer». Die vorgenommenen sexuellen Handlungen sind – ohne diese bagatellisieren zu wollen – im Vergleich zu anderen denkbaren sexuellen Handlungen als leicht zu bezeichnen. Insgesamt erweist sich das objektive Tatverschulden des Beschuldigten 2 trotz Hartnäckigkeit und Einsatz des Fixleintuchs als leicht. Die Kammer erachtet eine Strafe von acht Monaten Freiheitsstrafe als angemessen.