Der Beschuldigte 2 hat die vorliegend interessierenden Straftaten am 16./17. Februar 2019 begangen. Mit Urteil vom 21. Februar 2020 wurde er wegen versuchter schwerer Körperverletzung, bandenmässigen Diebstahls und einer Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz insbesondere zu einer bedingt zu vollziehenden Freiheitsstrafe von 22 Monaten bei einer Probezeit von drei Jahren verurteilt. Die vorliegend zu beurteilenden Delikte wurden gänzlich vor dieser Verurteilung begangen. Somit liegt ein Fall von retrospektiver Konkurrenz vor und es hat eine Zusatzstrafe zu diesem Urteil zu ergehen.