Ein Tagessatz beträgt in der Regel mindestens CHF 30.00 und höchstens CHF 3'000.00. Das Gericht bestimmt die Höhe des Tagessatzes nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters im Zeitpunkt des Urteils, namentlich nach dem Einkommen und Vermögen, dem Lebensaufwand, allfälligen Familien- und Unterstützungspflichten sowie nach dem Existenzminimum (Art. 34 Abs. 2 StGB). Gemäss eigenen Angaben verdient der Beschuldigte CHF 3'800.00 netto pro Monat und bezahlt für seine Söhne Unterhaltsbeiträge im Umfang von total CHF 1'200.00 pro Monat (pag. 1280 Z. 33 und Z. 42).