113 gangen als Lebenspartner, zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen. Die zu beurteilenden Beschimpfungen wurden gänzlich vor diesen Verurteilungen begangen, zudem sind für die Beschimpfungen ebenfalls Geldstrafen auszusprechen. Somit liegt ein Fall von retrospektiver Konkurrenz vor und die Beschimpfungen sind als Zusatzstrafe auszusprechen.