der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 17. Januar 2023 wurde er wegen Hinderung einer Amtshandlung, versuchter Begünstigung sowie diverser Widerhandlungen gegen das Strassenverkehrsgesetz insbesondere zu einer unbedingt zu vollziehenden Geldstrafe von 140 Tagessätzen verurteilt. Sodann erfolgte am 15. Mai 2023 eine Verurteilung wegen Drohung, be-