Dem aber nicht genug: Bereits am 9. Februar 2022 machte sich der Beschuldigte 1 einer Mehrzahl von Delikten schuldig, wofür er mit Urteil vom 17. Januar 2023 zu einer unbedingt zu vollziehenden Geldstrafe von 140 Tagessätzen und einer Busse von CHF 600.00 verurteilt wurde. Am 15. Mai 2023 wurde der Beschuldigte 1 erneut wegen Drohung, begangen als Lebenspartner, zu einer unbedingt zu vollziehenden Geldstrafe von 60 Tagessätzen verurteilt. Am 3. Juni 2024 erfolgte schliesslich eine Verurteilung wegen Drohung sowie wegen Drohung, begangen als Lebenspartner, zu einer unbedingt vollziehbaren Freiheitsstrafe von 60 Tagen (pag.