111 Nachtatverhalten Das Strafverfahren bezüglich Schändung wurde am 15. April 2019 eröffnet. Obwohl der Beschuldigte 1 vom laufenden Verfahren Kenntnis hatte, beging er wenige Monate später – ab 21. Februar 2022 – die Straftaten gegen den Privatkläger und fälschte dann am 2. April 2022 noch einen Betreibungsregisterauszug. Dem aber nicht genug: Bereits am 9. Februar 2022 machte sich der Beschuldigte 1 einer Mehrzahl von Delikten schuldig, wofür er mit Urteil vom 17. Januar 2023 zu einer unbedingt zu vollziehenden Geldstrafe von 140 Tagessätzen und einer Busse von CHF 600.00 verurteilt wurde.