Am 5. Juni 2016 wurde er wegen einfacher Körperverletzung, begangen an der Lebenspartnerin (mehrfach), Drohung, begangen als Lebenspartner, Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen (mehrfach) und eines geringfügigen Vermögensdelikts zu einer unbedingt zu vollziehenden Geldstrafe von 90 Tagessätzen und einer Busse von CHF 600.00 verurteilt. Am 12. Februar 2019 erfolgte sodann eine Verurteilung wegen Diebstahls (mehrfacher Versuch) und Sachbeschädigung zu einer unbedingt zu vollziehenden Freiheitsstrafe von neun Monaten (pag. 1200 ff.). Zumindest teilweise müssen die Vorstrafen als einschlägig bezeichnet werden.