Am 7. Mai 2014 erfolgte eine Verurteilung wegen mehrfacher Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und eines Vergehens gegen das Waffengesetz zu 60 und 68 Stunden gemeinnütziger Arbeit, unbedingt vollziehbar. Am 5. Juni 2016 wurde er wegen einfacher Körperverletzung, begangen an der Lebenspartnerin (mehrfach), Drohung, begangen als Lebenspartner, Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen (mehrfach) und eines geringfügigen Vermögensdelikts zu einer unbedingt zu vollziehenden Geldstrafe von 90 Tagessätzen und einer Busse von CHF 600.00 verurteilt.