wurde er am 13. August 2013 wegen Raufhandels sowie wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und das Strassenverkehrsgesetz zu einer unbedingt zu vollziehenden Geldstrafe von 120 Tagessätzen und einer Busse von CHF 300.00 verurteilt. Am 7. Mai 2014 erfolgte eine Verurteilung wegen mehrfacher Übertretungen gegen das Betäubungsmittelgesetz und eines Vergehens gegen das Waffengesetz zu 60 und 68 Stunden gemeinnütziger Arbeit, unbedingt vollziehbar.