110 Gesamtbetrag von CHF 7'073.15 sowie acht eingeleitete Betreibungen in der Höhe von rund CHF 8'200.00 generiert (pag. 1176 f.). Des Weiteren wurde der Beschuldigte 1 zwischen 2014 und 2020 immer wieder mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unterstützt, wobei sich der Betrag auf über CHF 100'000.00 beläuft (vgl. pag. 1143). Der Beschuldigte 1 verfügt somit über einen äusserst hohen Schuldenberg und eine Besserung seiner finanziellen Verhältnisse ist angesichts seiner unstabilen beruflichen Situation nicht zu erwarten. Der Beschuldigte 1 weist einen mehrseitigen Strafregisterauszug auf. Namentlich