Der Beschuldigte 1 erklärte anlässlich der Berufungsverhandlung, aufgrund seines abgelaufenen Ausweises werde es etwas schwierig, hier einen Job zu finden – er absolviere aber immer noch temporäre Arbeitseinsätze. Derzeit arbeite er als Bodenleger bei einer Firma in AK.________ (Ortschaft). Sein Monatslohn betrage CHF 3'800.00 netto (pag. 1280 Z. 18 ff.). Dem Betreibungsregisterauszug des Betreibungsamts Emmental-Oberaargau vom 10. Oktober 2024 lässt sich sodann entnehmen, dass der Beschuldigte 1 mit 95 Verlustscheinen im Gesamtbetrag von CHF 147'200.15 verzeichnet ist.