Demgegenüber lässt sich dem Leumundsbericht vom 16. Oktober 2024 entnehmen, dass der Beschuldigte 1 bloss während den letzten drei Monaten temporär bei dieser Firma gearbeitet habe. Eine Festanstellung hätte er erhalten, wenn er eine längerfristige Aufenthaltsbewilligung gehabt hätte (pag. 1189).