und reiste am 16. Juni 1995 in die Schweiz ein (pag. 1142). Hier wuchs der Beschuldigte gemeinsam mit drei Geschwistern bei seinen Eltern auf und absolvierte die obligatorische Schulzeit. Zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr wurde er gemäss eigenen Angaben aufgrund der Schizophrenie-Erkrankung seines Vaters in ein Heim eingewiesen (SK 24 95 pag. 120 Z. 22 und Z. 24 ff.). Der Beschuldigte 1 ist ledig und Vater von zwei Söhnen, geboren in den Jahren 2014 und 2020. Anders als noch vor der Vorinstanz lebt der Beschuldigte 1 mittlerweile nicht mehr mit seinen Kindern und deren Mutter zusammen.