109 Gesamthaft führen die Drohungen folglich zu einer Erhöhung der Gesamtfreiheitsstrafe um 50 Tage auf 45 Monate und 60 Tage, ausmachend 47 Monate. 12.3.6 Asperierte Tatkomponentenstrafe Nach dem Gesagten resultiert vor Berücksichtigung der Täterkomponenten eine Gesamtstrafe von 47 Monaten Freiheitsstrafe. 12.3.7 Täterkomponenten Vorleben und persönliche Verhältnisse Der Beschuldigte 1 ist am ________ im Kosovo geboren (pag. 1199) und reiste am 16. Juni 1995 in die Schweiz ein (pag.